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Der Ritter

Bild79Im Kindesalter von 7 Jahren wurden die Söhne adliger Familien in eine strenge Schule der Zucht und guten Sitten gegeben und ab dieser Zeit “Page” genannt.

 

Meist verbrachten sie diese Zeit in Klöstern oder an anderen Herrenhöfen. Mit 14 Jahren wurden sie zum Knappen ernannt und einem Ritter zur weiteren Ausbildung anvertraut. Er leistete diesem Herrn bis zum 21Lebensjahr Dienst und konnte dann durch die Ritterweihe oder Schwertleite in den Ritterstand erhoben werden.

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Die Ritter des 12.Jahrhunderts waren so von Kindheit an im Gebrauch der Waffen geübt. Sie lernten mit dem Bogen zu schießen, zu reiten und zu ringen, die Lanze und das Schert ebenso zu handhaben wie die langstielige Axt und die Keule.

Nicht zuletzt mußte sich der junge Krieger an seine Ausrüstung gewöhnen. Ein Panzerhemd mochte zwischen 20 und 30 Pfund wiegen, dazu kamen noch ein wattierter Rock, der unter dem Panzer getragen wurde, der Helm und der Schild, zusammen noch einmal 10 Pfund. Ferner trug er ein Wehrgehenk, ein Schwert und einen Dolch. Dazu Lanze und vielleicht eine Axt, sodaß er wohl mehr als ein Drittel des eigenen Gewichtes in der Schlacht schleppte.

Für den Krieger bedeutete das Lehnswesen militärische Dienstpflicht. Wenn sein Herr rief, so muß der Reiter zu Pferd mit seinen Mannen erscheinen, voll bewaffnet und kampfbereit, für vierzig Tage im Jahr. Darüber hinaus hatte er auch Abgaben zu leisten, mußte am Hofe seines Herrn aufwarten, seinen Rat erteilen und im Gericht sitzen. Zeigte er sich nachlässig, konnte er seines Landes verlustigt gehen. Aus diesen Lehnsträgern entwickelte sich das Rittertum.

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Dabei ist es keineswegs so, daß (in Deutschland) Rittertum und Adel gleichgesetzt werden dürfen. Neben den eigentlichen Landbesitzern gibt es noch eine große Zahl anderer Krieger, die Ihrem Herrn zu persönlichem Dienst verpflichtet waren und Waffen trugen. Diese sogenannten “Ministerialen” gehörten mit der Zeit ebenfalls dem Ritterstand an. In späteren Zeiten konnte nur Ritter werden, wer einen entsprechenden Adelsnachweis erbringen konnte.

 

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